Rückwirkende Berichtigung einer Rechnung
/Erhebliche Erleichterung für die Praxis – Der BFH ändert seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung. Nach neuer Auffassung des BFH wirkt die Berichtigung auf den Zeitpunkt des Erhalts der fehlerhaften Rechnung zurück.
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