Aufladen von E-Bikes durch Arbeitnehmer
/Für Arbeitnehmer: Auch das Aufladen von privaten E-Bikes, die nicht als Kfz gelten, ist steuerfrei. Es gelten im Bereich der Elektromobilität weitere Steuerbefreiungen und -vergünstigungen.
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Für Arbeitnehmer: Auch das Aufladen von privaten E-Bikes, die nicht als Kfz gelten, ist steuerfrei. Es gelten im Bereich der Elektromobilität weitere Steuerbefreiungen und -vergünstigungen.
Read MoreFahrrad-Leasing ist auf dem Vormarsch - auch wegen dem immer größeren Angebot für Pedelecs. Von der breiten Öffentlichkeit bislang noch wenig wahrgenommen, gibt es aber ein weiteres Argument, das Fahrrad zukünftig als Verkehrsmittel zu nutzen. Seit Ende 2012 gilt nämlich das Dienstwagen-Privileg, auch 1%-Regel genannt, ebenfalls für Fahrräder.
Read MoreDer Bundeserat hat am 12. Mai 2017 dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt.
Es folgt ein kurzer Überblick über die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Punkte, die im Gesetzesentwurf enthalten sind:
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