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Leistung und Gegenleistung soll ausgewogen sein. Mein Ziel ist es, einen guten Service zu bieten, der es Ihnen wert ist.

Ob Outsourcen sinnvoll ist, lässt sich mit dieser Frage beantworten: Wie lange brauchen Sie, um sich einzuarbeiten und z.B. die Buchhaltung regelmäßig zu erledigen? Multiplizieren Sie die Stundenzahl mit Ihrem Stundenhonorar und vergleichen Sie das Ergebnis mir dem Honorar des Steuerberaters. Berücksichtigen Sie dabei auch, wie hoch das Risiko bei Nachprüfungen ist, wenn Sie die Steuererklärungen ohne fachlichen Rat erstellen.

 

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gemäß § 4 Abs. 4 StBVV kann eine höhere oder niedrigere Vergütung in Textform vereinbart werden.

Hier ein kleiner Überblick über die Berechnungsgrundlagen:

  • Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 21 Abs. 1 StBVV bis zu 190 € zzgl. 19 % USt.

  • Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet.

  • Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.

  • Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.

Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat keinen Einfluss auf das Steuerberaterhonorar. Auch ist die prozentuale Beteiligung des Steuerberaters an den Steuerersparnissen berufswidrig.