3 Monate mehr Zeit - Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert
/Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.
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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.
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Quelle: BMF online
Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin. Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus: