Kryptowährungen sollen immaterielle Wirtschaftsgüter sein
/Das Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet mit Urteil vom 11.06.2021, dass Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftsgüter sind und Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften darstellen. Die Revision ist anhängig.
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