Die administrativen Auswirkungen der beschlossenen Umsatzsteuersenkung

Die administrativen Auswirkungen der beschlossenen Umsatzsteuersenkung

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Als zentrales Element zur Erreichung dieses Ziels hat die Regierungskoalition beschlossen, den Umsatzsteuersatz für einen befristeten Zeitraum zu senken. Welche Bereiche sind durch die Steuersatzänderungen betroffen und bedürfen einer kurzfristigen Anpassung?

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Weitere Entlastungen von Bürokratie

Weitere Entlastungen von Bürokratie

Der Bundeserat hat am 12. Mai 2017 dem „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ zugestimmt.

Es folgt ein kurzer Überblick über die für die Praxis wesentlichen steuerlichen Punkte, die im Gesetzesentwurf enthalten sind:

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Kein Zählprotokoll für eine offene Ladenkasse

Mit dem aktuellen Beschluss vom 16.12.2016 – X B 41/16 (veröffentlicht am 25.01.2017) stellt der Bundesfinanzhof klar, dass bei Verwendung einer offenen Ladenkasse täglich ein Kassenbericht auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt werden muss. Allerdings ist kein Zählprotokoll erforderlich, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Geldmünzen aufgelistet werden muss.

geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro

Am 06.03.2017 hat die Koalition sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Elektronische Kassen - Infoblatt für Unternehmer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Infoblatt zum ordnungsgemäßen Einsatz von elektronischen Kassen für Unternehmer mit Stand Januar 2017 herausgegeben.
Hierin geht das BayLfSt im Wesentlichen auf die beiden folgenden Punkte ein:

  • Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen (Registrier- oder PC-Kassen) aufgezeichnet und aufbewahrt werden?
  • Was gilt hinsichtlich der Kosten, die mit der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Erlöserfassung einhergehen?

Das Infoblatt ist auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. 

 

Quelle: 
Online-Nachricht der NWB
Infoblatt