Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet

Erst ab Mitte März können die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr in den Finanzämtern bearbeitet werden. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern aktuell hin. Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:

  • Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben noch bis Ende Februar Zeit, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
  • Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt.
  • Daher können die Finanzämter erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.

Erstes Urteil zum Rückkauf von VW-Dieselmodellen vom Landgericht Hildesheim vom 17. Januar 2017

Erstes Urteil zum Rückkauf von VW-Dieselmodellen vom Landgericht Hildesheim vom 17. Januar 2017

Eine richterliche Anordnung aus dem September 2016 verpflichtet VW in den USA rund 499.000 vom Dieselabgasskandal betroffene Modelle mit Zweiliter-TDI-Motor zurückzukaufen, wenn es der Kunde wünscht. Die Diesel-Besitzer sollen dabei so viel Geld bekommen, wie ihr Auto vor Bekanntwerden der Manipulationen wert war. Dazu gibt es eine Entschädigung die zwischen 5.100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen kann und vom Alter des Autos abhängig ist.

Nun erging in Deutschland das erste Urteil zum Thema Diesel-Gate-Skandal. Das Landgericht Hildesheim hat der Klage des Käufers eines Skoda Yeti gegen die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen stattgegeben (Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16).

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Das än­dert sich 2017 bei der Steu­er - Steuererklärung

Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt. So ist es z. B. nicht mehr erforderlich, Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt einzureichen, um Spenden steuerlich geltend zu machen. Vielmehr genügt es, die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.

Das än­dert sich 2017 bei der Steu­er - Steuerfreibeträge

2017 wird es folgende steuerliche Entlastungen geben, von denen insbesondere Familien profitieren.

  • Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro
  • Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 221 Euro auf 223 Euro
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73%) nach rechts.