Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2016
/Die Jahressteuererklärungen für 2016 sind grundsätzlich bis zum 31.05.2017 abzugeben. Für Steuererklärungen, die von Steuerberatern angefertigt werden, wird allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 gewährt (Gleich lautende Erlasse vom 02.01.2017 - S 0320/54).
Quelle: BMF online