Der Zinssatz in Höhe von 6% ist verfassungswidrig, da realitätsfern!
/Das BVerfG erklärte den Zinssatz in Höhe von 6% p.a. für Verzinsungszeiträume ab 2014 für verfassungswidrig. Allerdings ist dies tatsächlich erst für Verzinsungszeiträume ab Januar 2019 relevant.
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