Die Corona-Krise - Ausgangssperre
/Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus. Dies gelte ab Freitagnacht, 19. März 2020 um 24:00 Uhr für vorläufig zwei Wochen, sagte Ministerpräsident Markus Söder in München in einer Pressekonferenz um 12:30 Uhr. "Wir fahren das öffentliche Leben nahezu vollständig herunter," sagte Söder. "Ab morgen gilt noch viel mehr: Bleiben Sie zuhause. Gehen Sie nur in Ausnahmefällen raus!"
Jeder solle und könne zur Arbeit geben. Aber: Arbeitgeber sollten dafür sorgen, dass Abstand und Homeoffice ermöglicht werden, wo es nur geht. Sollte eine Anwesenheit jedoch unausweichlich sein, kann es hilfreich sein, seinem Arbeitnehmer eine Arbeitgeberbestätigung auszuhändigen. Zu Form und Unterzeichnung der Bescheinigung gibt es (derzeit) keine Vorgaben. Auch ein elektronisch übermitteltes Exemplar, das sich der Mitarbeiter ausdruckt, dürfte ausreichen. Der Aussteller muss erkennbar sein, es dürfte aber aus Praktikabilitätsgründen der Hinweis „gez.“ mit Nennung von Namen und Vornamen ausreichen. Eine Originalunterschrift ist wohl nicht erforderlich.
Jeder könne medizinisch versorgt werden und zum Arzt gehen. Aber es werde Einschränkungen geben: Physiotherapeuten, Ergotherapien, Logopäden werden geschlossen. Auch Besuchsrechte, etwa in Krankenhäusern, würden eingeschränkt.
Friseure würden nicht mehr geöffnet, Baumärkte und Gartenmärkte geschlossen. Auch die Gastronomie werde grundlegend geschlossen. To Go, Drive In und Lieferungen blieben möglich. Die Lebensmittelversorgung bleibe erhalten. Es gebe keinen Anlass für Hamsterkäufe und keine Versorgungsengpässe. Banken seien weiter geöffnet.
Sport und spazieren gehen sei möglich. Aber: Entweder allein oder in der Familie, nicht in Gruppen.
Mit anderen Bundesländern sei dies abgesprochen. Es kann daher sein, dass andere Bundesländer nachziehen.
Eine Liste mit wichtigen Links (finanzielle Unterstützungsangebote, Kurzarbeit, steuerliche Erleichterungen, etc.) ist in diesem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Bleiben Sie gesund!