Die Corona-Krise - pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen
/Aufgrund der Corona-Krise entstehen zum Teil hohe Verluste in 2020. Mit einer Neuregelung können diese pauschal auf bereits geleistete Steuervorauszahlungen für 2019 angerechnet werden. Die Einzelheiten zur Antragstellung regelt ein BMF-Schreiben.
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